Der Begriff Podologie podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab: er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Der Podologe ist aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) als bislang einzige Gruppe von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können.
Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der
Innere Medizin (Diabetologie)
Dermatologie
Chirurgie
Orthopädie Sie umfassen präventive und kurative (pflegend) therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Polologische Komplexbehandlung
bes. für Diabetiker (nach ärztl. VO)
Orthonyxie (Spangenbehandlung)
bei eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus ) und Fehlstellungen.
Gezielte Fußmassage
Nagelprothetik
Kunstnagel bei Verlust oder Teilentfernung des Nagels nach OP od. andere Orthosen (individuelle Druckentlastung bei Druckstellen und Fehlstellungen, wie Hallux valgus, Hühneraugen, Hammerzehen ua.)
Schonende Entfernung und Behandlung von Hühneraugen u. Warzen
Entfernung und Behandlung von Hornhautschwielen
Nagelkorrekturspange (vorher/nachher)
Ziersteine bei Nagelkorrekturspangen
Nagelprothetik (vorher/nachher)
Schonende Entfernung und Behandlung von Hühneraugen u. Warzen